Der Pfarrgemeinderat ist ein Gremium, das sich auf der Ebene der Pfarrei konstituiert und sich aus ehrenamtlichen Mitgliedern zusammensetzt, die von der Gemeinde gewählt werden. Aufgabe des Pfarrgemeinderates ist es, das pastorale Leben der Pfarrei zu fördern, Entscheidungen über konkrete Anliegen aus der Gemeinde herbeizuführen und das kirchliche Leben mitzugestalten.